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   OVG Sachsen, 22.09.1999 - 1 S 761/98   

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https://dejure.org/1999,49634
OVG Sachsen, 22.09.1999 - 1 S 761/98 (https://dejure.org/1999,49634)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.09.1999 - 1 S 761/98 (https://dejure.org/1999,49634)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. September 1999 - 1 S 761/98 (https://dejure.org/1999,49634)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Thüringen, 04.03.2004 - 3 KO 1149/03

    Zur zeitlichen Geltung der Bagatellgrenze des § 111 Abs. 2 S. 2 BSHG;

    Die zeitliche Dauer des Aufenthalts ist somit nicht allein maßgeblich; auch bei einem Aufenthalt von kürzerer Dauer kann ohne gegenteilige Anhaltspunkte grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. September 1999 - 1 S 761/98 - FEVS 52, 113; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 11. Mai 2000 - 12 A 10908/99 - FEVS 53, 41, vom 17. August 2000 - 12 A 10912/99 - FEVS 53, 171, vom 25. Juli 2003 - 12 A 10656/03 -, zitiert nach Juris, und Beschluss vom 22. Januar 2002 - 12 A 11101/01 - FEVS 53, 475), auch wenn andererseits ein längerer Aufenthalt grundsätzlich ein Verbleiben bis auf weiteres zu indizieren vermag, wie angemerkt sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - 12 A 3187/01

    Voraussetzungen für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts i.S.v.§ 107

    Dieser Aufenthalt hatte sich nicht zuletzt auf Grund der Dauer von mehr 2 ½ Monaten, vgl. hierzu OVG Bautzen, Beschluss vom 22. September 1999 - 1 S 761/98 - FEVS 52, 112, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2003 - 12 A 10656/03 - ZFSH/SGB 2003, 538, aber auch in Anbetracht der sonstigen Umstände in einer solchen Weise verfestigt, dass die Hilfeempfängerinnen ungeachtet der von Anfang an bekundeten Absicht, nach B. umzuziehen, in O. ihren Lebensmittelpunkt hatten.
  • OVG Saarland, 14.07.2003 - 3 R 12/01

    Sozialhilfe, Kostenerstattung, Aufenthalt, Gewöhnlicher, Asylbewerber,

    Daß ein zeitlich fixierbares Moment der Verweildauer und der Freiwilligkeit sowie eine eventuelle Intention des Betreffenden, die Aufnahmeeinrichtung bzw. das Übergangsheim nach Möglichkeit bald zu verlassen, für die Frage der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs - entgegen der Ansicht des Beklagten - keine entscheidende Rolle spielen, belegen die genannten Entscheidungen, die im Falle zugewiesener Spätaussiedler ergingen im Zusammenhang mit den zuletzt genannten Entscheidungen, die sich mit Verweildauern von 6 bis ca. 9 Monaten befassen, siehe auch Entscheidungen des OVG Koblenz vom 11.5.2000 - 12 A 10908/99 -, FEVS 53, 41 (1 Monat), vom 17.8.2000 - 12 A 10912/99 -, FEVS 53, 171 (6 Wochen) und vom 22.1.2002 - 12 A 11101/01 -, FEVS 53, 475 (2 Tage) sowie OVG Bautzen, vom 22.9.1999 - 1 S 761/98 -, FEVS 52, 112 (7 Wochen) ferner BayVGH, Entscheidung vom 25.10.2001, a.a.O., für den Fall eines ca. zweieinhalbmonatigen Aufenthalts in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 1909/00

    Anspruch auf die Erstattung aufgewendeter Sozialhilfekosten; Rechte und Pflichten

    Anders als etwa das Sächsische OVG - vgl. Beschluss vom 22. September 1999 - 1 S 761/98 -, im Anschluss an VG Dresden, Urteil vom 25. Mai 1998 - 6 K 1946/97 - vertritt der Senat die Auffassung, dass für Leistungszeiträume, die bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts bereits abgeschlossen waren, - eine bloße Beendigung der Hilfegewährung an den Hilfe Suchenden lassen insoweit nicht genügen: VG Dessau, Urteil vom 25. September 1997 - A 2 K 175/97 -, ZfF 2000, 91(LS); Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 30. September 1998 - G 62/98 -, NDV 1998, 349 f.; Zink in: Mergler/Zink, BSHG, Loseblatt- Kommentar, Stand August 2000, § 111 Rn. 6a iVm Rn. 6.2; Schiefer in: Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Loseblatt-Kommentar, Stand Juni 2000, § 111 Rn. 14 - noch die zur Zeit der Sozialhilfegewährung in Kraft gewesene Fassung des § 111 Abs. 2 BSHG anzuwenden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00

    Streit über den Umfang von Erstattungsleistungen durch Sozialhifeträger;

    Anders als etwa das Sächsische OVG - vgl. den Beschluss vom 22. September 1999 - 1 S 761/98 -, im Anschluss an VG Dresden, Urteil vom 25. Mai 1998 - 6 K 1946/97 - vertritt der Senat die Auffassung, dass für Leistungszeiträume, die bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts bereits abgeschlossen waren, - eine bloße Beendigung der Hilfegewährung lassen insoweit nicht genügen: VG Dessau, Urteil vom 25. September 1997 - A 2 K 175/97 -, ZfF 2000, 91 (LS); Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 30. September 1998 - G 62/98 -, NDV 1998, 349 f.; Zink in: Mergler/Zink, BSHG, Loseblatt- Kommentar, Stand August 2000, § 111 Rn. 6a iVm Rn. 6.2; Schiefer in: Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Loseblatt-Kommentar, Stand Juni 2000, § 111 Rn. 14 - noch die zur Zeit der Sozialhilfegewährung in Kraft gewesene Fassung des § 111 Abs. 2 BSHG anzuwenden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4983/00

    Streit über den Umfang von Erstattungsleistungen durch einen Sozialhilfeträger;

    Anders als etwa das Sächsische OVG - vgl. den Beschluss vom 22. September 1999 - 1 S 761/98 -, im Anschluss an VG Dresden, Urteil vom 25. Mai 1998 - 6 K 1946/97 - vertritt der Senat die Auffassung, dass für Leistungszeiträume, die bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts bereits abgeschlossen waren, - eine bloße Beendigung der Hilfegewährung lassen insoweit nicht genügen: VG Dessau, Urteil vom 25. September 1997 - A 2 K 175/97 -, ZfF 2000, 91 (LS); Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 30. September 1998 - G 62/98 -, NDV 1998, 349 f.; Zink in: Mergler/Zink, BSHG, Loseblatt- Kommentar, Stand August 2000, § 111 Rn. 6a iVm Rn. 6.2; Schiefer in: Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Loseblatt-Kommentar, Stand Juni 2000, § 111 Rn. 14 - noch die zur Zeit der Sozialhilfegewährung in Kraft gewesene Fassung des § 111 Abs. 2 BSHG anzuwenden ist.
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